Demnach sind großflächige Handelseinrichtungen (für zentrumsrelevante Waren) nur mehr in sogenannten Zentrumszonen (mit einer entsprechenden Baulandausweisung als Handelseinrichtung) zulässig. Die Abgrenzung solcher Zentrumszonen erfolgt anhand bestimmter, siedlungsstruktureller Kriterien (vorhandener Nutzungsmix, Bebauungsdichten,-¦). Für die Stadtgemeinde Groß Enzersdorf (direkt an Wien Essling angrenzend) wird derzeit eine Zentrumszonenabgrenzung vorgenommen. Einhergehend wird das örtliche Entwicklungskonzept geänderten Rahmenbedingung angepasst. In einem nachgelagerten Verfahren wird der Flächenwidmungsplan entsprechend adaptiert und kann somit seine Rechtskraft entfalten, somit für die betroffenen Siedlungsgebiete neue Handlungsspielräume eröffnen.