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STADTGEMEINDE GROß-ENZERSDORF - ABGLEICH FLÄCHENWIDMUNGSPLAN MIT DIGITALER KATASTRALMAPPE

Überprüfung der bestehenden Widmungsgrenzen in Hinblick auf die Struktur der digitalen Katastralmappe (DKM) im Rahmen der Neudarstellung des Flächenwidmungsplanes

Bei der Neudarstellung eines Flächenwidmungsplanes wird dieser auf eine neue Plangrundlage gestellt. Es handelt sich dabei um die aktuelle digitale Katastralmappe (DKM). Diese wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEW) erstellt und beinhaltet unter anderem die Grundstücks- und Nutzungsgrenzen einer Gemeinde. Durch Grundstücksteilungen und Grundstückszusammenlegungen sowie durch das Neuvermessen von Grundstücken ist eine laufende Aktualisierung der DKM erforderlich. Der Flächenwidmungsplan sowie die digitale Katastralmappe einer Gemeinde weisen daher nach einiger Zeit Abweichungen auf, welche eine Aktualisierung des Flächenwidmungsplanes erfordern können. Diese Problematik betrifft sowohl kleinere Gemeinden, welche nur in größeren zeitlichen Abständen Änderungen des Flächenwidmungsplanes vorsehen, als auch größere Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich aus einer hohen Anzahl an Grundstücken zusammensetzt.

Die Aktualisierung der Plangrundlage im Rahmen einer Änderung des Flächenwidmungsplanes ist insgesamt mit einem erhöhten fachlichen und technischen Aufwand verbunden. So müssen sämtliche Widmungen einer Gemeinde überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Die dafür notwendigen Schritte erfolgen vorwiegend manuell, jedoch sind mittlerweile Automatisierungen in Teilbereichen möglich. So werden für die laufende Neudarstellung des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf alle Widmungsgeometrien mithilfe der frei verfügbaren PostgreSQL/PostGIS Datenbank mit den Strukturen der DKM abgeglichen. Dabei werden sämtliche Widmungsgrenzen markiert, welche nicht entlang einer Grundstücks- bzw. Nutzungsgrenze verlaufen. Dabei handelt es sich oftmals um Ungenauigkeiten, welche sich aufgrund von Neuvermessungen ergeben haben. Gleichzeitig muss jedoch berücksichtigt werden, dass Widmungsgrenzen nicht zwangsweise an die Struktur der DKM gebunden sind. So weisen längliche Grundstücke oft nur eine in Relation geringe Baulandtiefe auf, die Widmungsgrenze zwischen Bauland und Grünland verläuft also mitunter fernab jeglicher Grundstücks- oder Nutzungsgrenze. Alle Abweichungen zwischen Widmungsgeometrien und digitaler Katastralmappe müssen daher bewertet werden. Hierzu dienen neben hochauflösenden Orthofotos auch Gespräche in der Gemeinde. Dabei stellt die Darstellung der Abweichungen zwischen Widmungen und digitaler Katastralmappe eine wichtige Visualisierung dar, welche dabei hilft, die Dynamik der DKM in Hinblick auf den Flächenwidmungsplan zu bewerten.

 


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