Der analoge Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Hohenruppersdorf ist bereits mehr als 35 Jahre alt. Weil in diesem Plandokument die Abgrenzungen der Widmungen nur mehr schlecht nachvollziehbar und die Beschriftungen nicht mehr lesbar sind, konnten in der letzten Zeit Änderungen der Flächenwidmung nicht mehr von Amtssachverständigen beurteilt und in Folge auch nicht genehmigt werden.
Eine umfassende Aktualisierung der Planungsgrundlagen der Marktgemeinde Hohenruppersdorf soll daher die Voraussetzung für zukünftige Planungen schaffen. Durch die Digitalisierung des Flächenwidmungsplanes wird eine aktuelle Plangrundlage hergestellt, in einem neuen Örtlichen Entwicklungskonzept werden darüber hinaus die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde festgelegt, die zukünftig als Leitlinien der Örtlichen Entwicklungsplanung dienen.
Im Zuge der Digitalisierung des analogen Flächenwidmungsplanes wird auf Basis der aktuellen Katastermappe eine qualitative Verbesserung der Planunterlage durchgeführt, Mängel werden bereinigt und Abgrenzungen in Abstimmung mit GemeindevertreterInnen zweckmäßig angepasst.
Das Örtliche Entwicklungskonzept ist gemeinsam mit dem Flächenwidmungsplan Bestandteil des Örtlichen Raumordnungsprogramms und soll eine jederzeit nachvollziehbare Entscheidungshilfe für zukünftige Raumordnungsfragen in der Gemeinde darstellen. Es ist auf einen Zeitrahmen von mindestens 10 Jahren ausgelegt und somit ein Planungsinstrument, in dem längerfristige Ziele und Festlegungen der Gemeinde verankert werden. Im Rahmen der Projektbearbeitung werden die Grundlagen neu erhoben, thematische Konzepte erstellt (Verkehrs-, Landschaftskonzept) und mehrere Abstimmungstermine in der Gemeinde durchgeführt. Durch die kritische Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Grundlagen, der darauf aufbauenden Ausarbeitung möglicher Entwicklungsstrategien und einer strategischen Umweltprüfung des gesamten Programmes ist mit Hilfe des Örtlichen Entwicklungskonzeptes zukünftig eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Gemeinde möglich.