Adler RaumRegionMensch

WINDPARK GROß-SCHWEINBARTH

In der Marktgemeinde Groß-Schweinbarth wurde ein Windpark mit 3 Anlagen geplant und daher in einem Verfahren die Änderung dreier Flächen auf Gwka (Grünland-Windkraftanlage) durchgeführt

Im Zuge der Neuerlassung des sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in Niederösterreich wurden potentielle Eignungszonen für die Ausweisung der Widmung Grünland-Windkraftanlagen (Gwka) festgelegt. Nur in diesen Zonen besteht für Gemeinden die Möglichkeit, Flächen für Windkraftanlagen zu widmen. Ein Teil des Gemeindegebiets von Groß-Schweinbarth befindet sich in einer solchen Eignungszone und daher wurde die Umwidmung von Grünland- Land- und Forstwirtschaft (Glf) auf Grünland-Windkraftanlage (Gwka) angestrebt.

Für das Verfahren wurde neben der planlichen Änderungsdarstellung und dem Erläuterungsbericht ein Umweltbericht erstellt, der die Auswirkungen auf die Schutzgüter der SUP (Strategische Umweltprüfung) untersucht und bewertet. Mithilfe von Fachgutachten wurden dabei vor allem die Schutzgüter Mensch (Schall, Schattenwurf), Natur (Flora, Fauna) und die Umwelt untersucht.

Nach erfolgter und rechtskräftiger Umwidmung der für die Windkraftanlagen benötigten Flächen können diese für die Windkraft genutzt und somit die geplanten Windkraftanlagen (bei etwaiger Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung – zwingend ab einer Windparkleistung von 20 MW) errichtet werden. Die Abbildung zeigt den Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplans.

 


zurück zur Übersicht